Wir halten Ihnen den Rücken frei.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Einnahmeüberschussrechnung. Ob zur Vorlage beim Finanzamt, bei Banken oder zur Gesellschafterversammlung. Wir besprechen die Abschlusszahlen mit Ihnen und analysieren diese zusammen.

  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Einnahmen-Überschuss-Ermittlung nach §4 Abs. 3 EStG
  • Eröffnungsbilanzen
  • Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Veröffentlichung Unternehmensregister